Kapitelübersicht | Kapitel 5 | NKLZ
ausgehend von der individuellen Patienten- und Befundsituation fachübergreifend die Behandlungsnotwendigkeiten identifizieren und auch für seltene Erkrankungen bei Bedarf unter Einbeziehung anderer Fachdisziplinen einen individualisierten und sequentiellen Behandlungsplan erstellen und umsetzen.